Stellen Sie sich vor, Sie räumen Ihren Kunden ein Zahlungsziel oder eine
Kreditlinie ein, und aus irgend welchen Gründen sind diese Kunden
zahlungsunfähig. Sie haben Ihre Ware ausgeliefert und stehen vor einem Berg von
Kosten. Gegen solch ein Szenario schützt die Kreditversicherung.
Eine
Kreditversicherung schützt den Versicherten, also den Gläubiger vor Risiken
und Gefahren, die ihm als Kreditgeber aus der Gewährung von Krediten entstehen
können.
Sie schützt in den folgenden Fällen:
- Warenkredit (z.B. Warenkreditversicherung für Inlands- und
Exportforderungen)
- Kredit- und Warenversicherung bei Abzahlungsgeschäften (z.B.
Wechselkredit)
- Ausfuhr (Export-) Kredit (z.B. Ausfuhrgarantien und Bürgschaften)
- Personen-Garantieversicherung
- Personen-Kautionsversicherung
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